AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wakeport GmbH zur Nutzung der Anlagen der Wakeport Wakeboard- und Wasserskianlagen
GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Wakeport Wakeboard- und Wasserskianlagen zwischen der Wakeport GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.
BENUTZUNG DES WAKEPORT WAKEBOARD- & WASSERSKIANLAGEN UND HAFTUNG DES KUNDEN
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe auch Hinweistafeln). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.
Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die primär an der Kasse sowie die zusätzlich an den Liften ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten/Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.
Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 10 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.
Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen. Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit gemieteten Wakeboards (außer Wakeboard Advanced), Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte. Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen
HAFTUNG DES BETREIBERS
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.
Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
LEISTUNG
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.wakeport.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas Anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
GESCHWINDIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN BETRIEB
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
PREISE
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
BUCHUNGEN
Single Sets, Bahnmieten und alle anderen Buchungsarten gelten vom fix gebuchten Zeitpunkt an. Für den Verlust der Buchung/Tickets erfolgt kein Ersatz. Alle Buchungen/Tickets gelten während der regulären Öffnungszeiten vom jeweiligen Wakeport Standort und nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Jugendkarten ist ein Personalausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Personalausweis kann keine ermäßigte Jungendkarte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen steht.
VERLEIHMATERIAL
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Anzüge, Wakeskates oder Wakeboards sind gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen.Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung des Personalausweises oder von anderen geeigneten Pfandgegenständen im Einvernehmen mit dem Kassenpersonal.
LIFTRESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALTE
Bei Reservierung kann ein Wunschlift (Lift 01 oder Lift 02) gebucht werden. Die endgültige Auswahl des Lifts behält sich jedoch der Betreiber kurzfristig vor. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wurde. Siehe aktuelle Preisliste. Bei zu geringer Auslastung behält sich der Betreiber vor, nur einen Lift seiner Wahl bereit zu stellen.
RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER
Der Betreiber kann die Benutzung aller Anlagen des Wakeboard- & Wasserskiparks absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
DATENSCHUTZ / URHEBERRECHTE
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.